Das Baugebiet in Stein an der Ostsee wird „südlich der K30, östlich des Lutterbeker Weges und westlich des Gewerbegebietes“ erschlossen. Der erste Erschließungsabschnitt ist abgeschlossen. Nach den Vorgaben der Gemeinde ist das Areal als Sondergebiet zum Dauerwohnen nur als Hauptwohnsitz des Eigentümers oder Mieters vorgesehen. Zweitwohnsitze und reine Ferienobjekte sind nicht zulässig (weiteres im B-Plan Teil B Ziffer 1). Der Baubeginn des Hauses muss innerhalb von vier Jahren nach Grundstückskaufvertragsdatum erfolgt sein.
Ihr Ansprechpartner
Jan Stoltenberg | Geschäftsführer
Vom Baugebiet sind es bis
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Grundstücke für Einzelhäuser:
Kirchpoppel Nr. |
Flurstück Nr. |
Größe qm |
20*+** |
277 |
650 |
50 |
311 |
628 |
Die Doppelhausgrundstücke 38+40, 42+44 sowie 46+48 werden jeweils als 2er-Bündel zusammen verkauft für ein Haus oder ein Doppelhaus.
Kirchpoppel Nr. |
Flurstück Nr. |
Größe qm |
38 |
269 |
377 |
40 |
270 |
398 |
42 |
271/307 |
374 |
44 |
308/272 |
379 |
46 |
309 |
381 |
48 |
310 |
366 |
*nur Bungalowbebauung zulässig
** siehe Ergänzungsblatt zum B-Plan: Höhenänderung erfolgt auf gesonderten Antrag des Käufers im Rahmen des Bauantragsverfahrens nach § 68 mit verlängerten Fristen.
Preis zzgl. Nebenkosten
Fläche
Preis zzgl. Nebenkosten
Fläche
Preis zzgl. Nebenkosten
Fläche
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Dorfstraße 34, 24217 Fiefbergen
Telefon: 04344 4163-0
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